Weiteres Urteil des BGH zur Höhe des Hinterbliebenen-Geldes
Der BGH hat am 23.05.2023 entschieden, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Hinterbliebenen bei der Bemessung der Hinterbliebenenentschädigung nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie sich auf seine seelische Verfassung prägend ausgewirkt haben (Aktenzeichen VI ZR 161/22).