In keinem anderen Rechtsgebiet sieht sich der betroffene Mandant der geballten staatlichen Härte so stark ausgesetzt wie im Strafrecht. Strafrecht ist Kampf um die Rechte des Mandanten und oft auch Kampf um dessen Freiheit – dafür braucht es Leidenschaft
Ein Strafverfahren stellt für einen Beschuldigten häufig eine extreme Belastung dar, insbesondere, aber nicht nur, wenn sich dieser in Untersuchungshaft befindet. Oft ist der Rechtsanwalt als Verteidiger der Einzige, mit dem der Beschuldigte unüberwacht sprechen kann. Strafverteidigung erfordert deshalb nicht nur die Kenntnis der materiell-rechtlichen und prozessualen Rahmenbedingungen (diese wird vielmehr vorausgesetzt), sondern auch Einfühlungsvermögen in die Gefühls- und Gedankenwelt des Mandanten und die Fähigkeit einfach zuhören zu können.
Jürgen Rechenberger verteidigt seit 1995 im allgemeinen Strafrecht, Jugendstrafrecht sowie im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.
Wird Ihnen mitgeteilt, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, dann nehmen Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch. Je früher ein Strafverteidiger das Mandat erhält, umso eher kann er den Gang des Verfahrens noch beeinflussen und in eine günstige Richtung lenken.