Mietrecht

Sichere Beratung in Wohn- und Gewerbefragen

Das Instandhalten der Wohnung obliegt dem Vermieter. Das Gegenteil regelt der Mietvertrag
(Ulrich Erckenbrecht, *1947)

Angesichts einer sich immer weiter verstärkenden Wohnungsknappheit und den damit einhergehenden Mietsteigerungen steht kaum ein Rechtsgebiet so im politischen und gesellschaftlichen Fokus wie das Mietrecht, hier insbesondere das Wohnungsmietrecht.

Die Menschen dürfen ihre Wohnungen als „ihren Wohlfühlort“ betrachten – die unterschiedlichen Vorstellungen hiervon bringen naturgemäß Konflikte mit sich. Die Anwälte von ADVORANGE helfen Ihnen diese zu lösen oder bereits zu vermeiden.
Die immer wieder auftretenden Brennpunkte sind angesichts einer fast unübersehbaren Rechtsprechung ohne professionelle Hilfe kaum noch lösbar. Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich sowohl Mieter als auch Vermieter, Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Aber auch dann, wenn Sie als Unternehmer eine Gewerbeimmobilie als Grundlage Ihrer unternehmerischen Tätigkeit anmieten, bieten wir Ihnen hier optimale Beratung und Unterstützung bei allen sich um Ihren Gewerberaummietvertrag stellenden Rechtsfragen. Durch zielsichere Vereinbarungen im Mietvertrag versuchen wir mit Weitblick, spätere langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Gerade im Hinblick auf die Laufzeit eines solchen langfristigen Vertrags können sich zahlreiche Rechtsfragen und auch Rechtsstreitigkeiten ergeben, bei deren ökonomisch sinnvoller Lösung im Sinne Ihres Unternehmens und eines ungestörten weiteren Unternehmensablaufs wir Ihnen gerne behilflich sind.

Unsere kompetenten Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Advorange Rechtsanwalt Robin Treß

Robin Treß
Bau- / Architektenrecht, Mietrecht, Sportrecht, Vertragsrecht
tress@advorange.de