„So vielfältig und anspruchsvoll wie das Leben selbst“
Die Aufgabenstellungen im Familienrecht sind zahlreich. Ob
- bei Eheschließung, Ehevertrag, Folgen einer Trennung oder Scheidung und daraus resultierende Ansprüche im Unterhaltsrecht, im Güterrecht (Zugewinnausgleich) oder bei der Aufteilung der Renten (Versorgungsausgleich) im Scheidungsfalle,
- bei der Berechnung des Kindesunterhaltes, auch volljähriger Kinder, nach der Düsseldorfer Tabelle und des Unterhaltes des getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten nach den Süddeutschen Leitlinien und der aktuellen Rechtsprechung,
- beim Unterhalt bedürftiger Eltern gegen ihre Kinder,
- bei der Regelung des Sorgerechts der Eltern und bei der Möglichkeit des Gerichts bei Kindeswohlgefährdung Maßnahmen zu treffen, bei Streit oder Meinungsverschiedenheit der Eltern Regelungen anzuordnen, ein Wechselmodell zu vereinbaren
- bei der Regelung des Umgangsrechtes eines Elternteils, auch der Großeltern Umgang mit den Kindern bzw. Enkeln zu pflegen.
- beim Recht der Adoption und beim Namensrecht und bei vielen anderen Fragen bietet das Familienrecht ein reichhaltiges Aufgabengebiet