Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB)
der ADVORANGE Rechtsanwälte
Roland Funk, Jürgen Rechenberger und André Steck GbR
73312 Geislingen/Steige, Eybstraße 16
89077 Ulm, Magirus-Deutz-Str. 12
Für alle – auch zukünftigen – Verträge zwischen den Parteien, die eine Vertretung in Rechts- oder Steuerangelegenheiten oder rechtliche oder steuerliche Beratungen zum Gegenstand haben, gelten folgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen.
I. AGB des Mandanten/der Mandantin
Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Mandatsbedingungen in der vorliegenden Fassung. Geschäftsbedingungen des Mandanten/der Mandantin sind daneben nicht anzuwenden.
II. Umfang und Ausführung des Auftrags
- ADVORANGE legt der Bearbeitung die vom Mandanten/von der Mandantin erteilten Auskünfte und vorgelegten Unterlagen und Dokumente als richtig, vollständig und ordnungsgemäß zugrunde. Die Beurteilung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Auskünfte, Unterlagen und Dokumente ist nicht Gegenstand des erteilten Auftrags.
- Auch im Übrigen ist Gegenstand des Auftrags lediglich die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.
- Rechtsmittel und Rechtsbehelfe legt ADVORANGE nur nach Annahme eines darauf gerichteten und von ADVORANGE angenommenen Auftrags ein.
- Der Bearbeitung des Mandats wird ausschließlich deutsches Recht zugrunde gelegt. Ist ausländisches Recht zu prüfen, verweist ADVORANGE den Mandanten/die Mandantin gerne an selbständige und von ADVORANGE unabhängige Kooperationspartner.
- Der Mandatsvertrag kommt ausschließlich zwischen ADVORANGE und dem Mandanten/der Mandantin zustande. Sollte die Zusammenarbeit zwischen ADVORANGE und dem Ansprechpartner des Mandanten/der Mandantin bei ADVORANGE enden, wird ADVORANGE dafür Sorge tragen, dass das Mandat von einem anderen qualifizierten Sachbearbeiter weiterbetreut wird. Der Mandant/die Mandantin ist hiermit einverstanden.
III. Kommunikation und Aktenaufbewahrung
- Der Mandant/die Mandantin stimmt der Kommunikation via Telefax und E-Mail zu. Dies gilt auch für den Verkehr zwischen ADVORANGE und Dritten im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Mandats. Der Mandant/die Mandantin ruft Nachrichten mindestens einmal pro Tag ab und sorgt dafür, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf die Nachrichten haben. Für technisch bedingte Verzögerungen oder Nicht-Übermittlungen von Nachrichten kann ADVORANGE unabhängig vom Versandwege leider keine Haftung übernehmen.
- Der E-Mail-Verkehr zwischen ADVORANGE und dem Mandanten/der Mandantin erfolgt unver-schlüsselt.
- Der Mandant/die Mandantin teilt ADVORANGE eine Änderung der eigenen Adress- und Kommunikationsdaten unverzüglich mit. Gleiches gilt für Abwesenheitszeiten, während derer der Mandant/die Mandantin nicht zu erreichen ist. Die vom Mandanten/von der Mandantin bekannt gegebenen Adress- und Kommunikationsdaten gelten bis zu einer Mitteilung an ADVORANGE über ihre Änderung als zutreffend.
- Die Korrespondenzsprache ist Deutsch. Rechtliche Arbeitsergebnisse (Verträge, Schriftsätze, Gutachten, Entwürfe etc.) werden stets auf Deutsch erstellt und sodann auf Wunsch und Rechnung des Mandanten/der Mandantin von externen Übersetzern übersetzt.
- Der Mandant/die Mandantin werden darauf hingewiesen, dass mit Bezug auf § 50 Abs. 2 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung die erledigten Akten aus Platzgründen nur für die Dauer von 6 Monaten ab Ende des Mandates aufbewahren werden. Sollten der Mandant/die Mandantin in diesen Akten befindliche Unterlagen (insbesondere unserer Kanzlei übergebene Dokumente, Rechnungen etc.) benötigen, so bitte ADVORANGE dann um Abholung nach telefonischer oder schriftlicher Mitteilung, welche Unterlagen benötigt werden.
IV. Honorar, Ver- und Aufrechnungen, Zurückbehaltungsrecht, SEPA
- Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Mandanten/der Mandantin gegen den Gegner, die Justizkasse oder sonstige erstattungspflichtige Dritte werden in Höhe der Honoraransprüche an ADVORANGE abgetreten, mit der Ermächtigung, die Abtretung dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. ADVORANGE nimmt die Abtretung an.
- An ADVORANGE geleistete Zahlungen Dritter (Gegner, Rechtsschutzversicherung, Sonstige) verwahrt ADVORANGE bis zum Abschluss des Mandats als Fremdgeld für den Mandanten/die Mandantin, soweit ADVORANGE sie nicht mit offenen Ansprüchen auf Honorar, Auslagen und Zinsen aus derselben oder einer anderen Rechts-/Steuersache des Mandanten/der Mandantin verrechnet.
- Eingehende Zahlungen des Mandanten/der Mandantin werden zunächst auf die offenen Ansprüche auf Honorar, Auslagen und Zinsen aus derselben oder einer anderen Rechtssache des Mandanten/der Mandantin angerechnet.
- Arbeitsergebnisse und Unterlagen des Mandanten/der Mandantin gibt ADVORANGE nach Ausgleich offener Ansprüche auf Honorar, Auslagen und Zinsen an den Mandanten/die Mandantin heraus. Soweit eine Zurückbehaltung nach den Umständen, bspw. wegen unverhältnismäßiger Nachteile oder wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde, erfolgt die Herausgabe unverzüglich.
- Mehrere Mandanten in einer Rechtssache sind Gesamtschuldner der Honorare von ADVORANGE.
- Der Mandant/die Mandantin kann gegen eine Forderung von ADVORANGE aufrechnen, soweit die Forderung des Mandanten/der Mandantin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der Mandant/die Mandantin ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, kündigt ADVORANGE den bevor-stehenden Lastschrifteinzug bis spätestens einen Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift an.
V. Pflichten des Mandanten/der Mandantin
- ADVORANGE kann den Auftrag des Mandanten/der Mandantin nur dann ordnungsgemäß bearbeiten, wenn der Mandant/die Mandantin entsprechend mitwirkt. Der Mandant/die Mandantin übergibt ADVORANGE daher unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und zwar so rechtzeitig, dass ADVORANGE eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
- Arbeitsergebnisse, die ADVORANGE dem Mandanten/der Mandantin übergibt, sind nur für den Mandanten/die Mandantin bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte kann nur erfolgen, wenn ADVORANGE einer solchen zuvor ausdrücklich zustimmt. Anderes gilt nur dann, wenn sich bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
- Während der Dauer des Mandats kommuniziert der Mandant/die Mandantin nur nach vorheriger Abstimmung mit ADVORANGE mit Gerichten, (Rechtsschutz-) Versicherungen, Behörden und der Gegenseite und deren rechtlichen/steuerlichen Beratern.
- Terminabsagen teilt der Mandant/die Mandantin ADVORANGE mindestens 24 Stunden vorher mit.
VI. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug
- Unterlässt der Mandant/die Mandantin eine ihm/ihr obliegende Mitwirkung oder kommt er/sie mit der Annahme der von ADVORANGE angebotenen Leistung in Verzug, ist eine erfolgreiche Zusammenarbeit nicht möglich. ADVORANGE ist in diesen Fällen berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass ADVORANGE die Fortsetzung des Mandatsvertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf ADVORANGE den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
- Unberührt bleibt der Anspruch von ADVORANGE auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Mandanten/der Mandantin entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn ADVORANGE von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Dem Mandanten/der Mandantin bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens bzw. geringerer Mehraufwendungen vorbehalten.
VII. Verschwiegenheit und Datenschuvtz
- Die für ADVORANGE tätigen Rechtsanwälte und die übrigen Angestellten und freien Mitarbeiter unterliegen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Verschwiegenheit.
- Gegenüber den folgenden Dienstleistern entbindet der Mandant/die Mandantin ADVORANGE von der Verschwiegenheitspflicht, sofern und soweit dies für eine sachgerechte und effiziente Bearbeitung und Abwicklung des Mandats in rechtlich-inhaltlicher sowie administrativer Hinsicht oder zur Sicherung der Honorarforderungen von ADVORANGE und zur Beachtung steuerlicher Vorschriften, denen ADVORANGE unterliegt, sinnvoll ist: (Rechtsschutz-) Versicherungen, Kreditkartenanbieter und sonstige Finanzdienstleister des Mandanten/der Mandantin; in das Mandat in sozialadäquater Art und Weise eingebundene externe Übersetzer und Dolmetscher, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige und sonstige externe Berater; externe EDV-Dienstleister, die DATEV e.G. und Zertifizierungsstellen; die Berufshaftpflichtversicherung von ADVORANGE sowie die Finanzbehörden und sonstige staatliche Stellen.
- Der Mandant/die Mandantin ist damit einverstanden, dass ADVORANGE für die sachgerechte und effiziente Bearbeitung und Abwicklung des Mandats in rechtlich-inhaltlicher sowie administrativer Hinsicht notwendige personenbezogene Daten elektronisch speichert, nutzt und verarbeitet.
- Der Mandant/die Mandantin kann der Verarbeitung und Nutzung seiner/ihrer personen- bezogenen Daten zu Informationszwecken (z.B. Newsletterversand) jederzeit widersprechen.
VIII. Nachbesserung
- ADVORANGE darf im Fall etwaiger Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern.
- Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können von ADVORANGE jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf ADVORANGE Dritten gegenüber mit Einwilligung des Mandanten/der Mandantin berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von ADVORANGE den Interessen des Mandanten/der Mandantin vorgehen.
IX. Rechtswahl, Gerichtsstand
Das Mandatsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gemäß § 38 Abs. 1 und 2 ZPO ist Ort der Kanzlei von ADVORANGE Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandats-verhältnis und aus allen mit dem Mandatsverhältnis in Zusammenhang stehenden Rechtsgründen; dies gilt allerdings nur dann, wenn der Mandant/die Mandantin Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
ADVORANGE ist eine Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR) die von den Gesellschaftern Roland Funk, Jürgen Rechenberger und André Steck geführt wird.
AMB Stand 10/2023